Rechtliches
Teilnahmebedingungen
Empfehlungsprogramm der SENSE GmbH · Stand: 5. November 2026
Hier findest du die Regeln für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm: wer teilnehmen kann, wann eine Empfehlung zählt und wie die Prämie ausgezahlt wird. Anmelden kannst du dich auf der Seite Partner werden.
Allgemeiner Teil
§ 1 Gegenstand
(1) Die SENSE GmbH, Cecilienallee 57, 40474 Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf HRB 40816 („SENSE“), vergütet Teilnehmer für die Vermittlung neuer Kunden für S-sense-Abonnements.
(2) SENSE bietet ein Empfehlungsprogramm und ein Partnerprogramm an. Diese Teilnahmebedingungen bestehen aus dem Allgemeinen Teil und Anlage A (Empfehlungsprogramm); bei Widersprüchen geht Anlage A vor. Für das Partnerprogramm gelten gesonderte Bedingungen, die SENSE eingeladenen Teilnehmern in Textform zur Verfügung stellt.
(3) Die Programme werden über das Partnerportal von SENSE verwaltet. Maßgeblich für Zuordnung, Status und Beträge sind die Aufzeichnungen von SENSE; der Teilnehmer kann sie im Partnerportal einsehen.
§ 2 Begriffe
(1) Kunde ist ein Unternehmer, der einen Vertrag über S-sense nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SENSE („Kunden-AGB“) abschließt.
(2) Kundenkonto ist das Konto, unter dem SENSE den Kunden im Bestellsystem führt, erkennbar an einer dauerhaften Kundennummer. Ein Kundenkonto entsteht erst mit der ersten Buchung eines Tarif-Abonnements. Der Tarif ist Grundvoraussetzung für alle weiteren Bestellungen; Bestellungen ohne Tarif begründen weder ein Kundenkonto noch eine Zuordnung. Eine Änderung der E-Mail-Adresse begründet kein neues Kundenkonto.
(3) Qualifizierter Vertrag ist das erste zahlungspflichtige Tarif-Abonnement, das unter einem neuen Kundenkonto zusammen mit der Einrichtung gebucht wird. Auch ein früherer Kunde kann mit einem neuen Kundenkonto einen qualifizierten Vertrag abschließen.
(4) Erste erfolgreiche Zahlung ist der Tag, an dem die erste Zahlung aus dem qualifizierten Vertrag SENSE endgültig gutgeschrieben ist.
(5) Vergütung ist die einmalige Empfehlungsprämie nach Anlage A.
(6) Bankarbeitstag ist jeder Tag, an dem Banken in Deutschland für den SEPA-Zahlungsverkehr geöffnet sind.
§ 3 Teilnahme und Anmeldung
(1) Die Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus Anlage A. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(2) Der Teilnehmer meldet sich über das Formular „Anmeldung zum Empfehlungsprogramm“ auf der Website von SENSE an und macht wahrheitsgemäße Angaben, insbesondere ob er als Privatperson oder als Unternehmer teilnimmt. Die Teilnahme beginnt mit der Freischaltung durch SENSE in Textform.
(3) Bankverbindung und steuerliche Angaben werden erst nach § 7 erhoben.
§ 4 Empfehlungscode und Zuordnung
(1) Jeder Teilnehmer erhält einen persönlichen Empfehlungscode. Der Code ist nicht übertragbar; der Teilnehmer darf ihn beliebig vielen potenziellen Kunden mitteilen.
(2) Ein Kunde wird dem Teilnehmer zugeordnet, wenn er den Code bei der Buchung des qualifizierten Vertrags im Bestellvorgang eingibt. Eine nachträgliche Zuordnung findet nicht statt, soweit Anlage A nichts anderes bestimmt.
(3) Maßgeblich ist ausschließlich der Code, der im Warenkorb bei der ersten Buchung eines Tarif-Abonnements unter dem Kundenkonto eingesetzt wird. Je Buchung kann nur ein Code eingesetzt werden. Haben mehrere Teilnehmer denselben Kunden angesprochen, ist der Kunde allein dem Teilnehmer zugeordnet, dessen Code bei dieser Buchung eingesetzt wurde; frühere Ansprache, Gespräche, Vorarbeiten oder Absprachen zwischen Teilnehmern sind unerheblich. Wird bei dieser Buchung kein Code eingesetzt, bleibt der Kunde dauerhaft ohne Zuordnung. Die Zuordnung gilt für die gesamte Dauer des Kundenkontos und wird nicht geändert.
(4) Der Kunde erhält mit dem Code einen Nachlass auf die Einrichtung nach den Kunden-AGB. Weitere Nachlässe oder Zusagen darf der Teilnehmer nicht versprechen.
(5) Mit Ende der Teilnahme wird der Code deaktiviert.
§ 5 Qualifizierte Vermittlung
(1) Eine qualifizierte Vermittlung liegt vor, wenn ein Kunde unter Verwendung des Codes einen qualifizierten Vertrag abschließt und die Zahlungsbedingungen nach § 6 Abs. 2 erfüllt sind.
(2) Für denselben qualifizierten Vertrag entsteht nur eine einmalige Prämie. Zahlungswiederholungen, Verlängerungen, Tarifwechsel, Erweiterungen oder doppelt übermittelte technische Ereignisse lösen keine weitere Prämie aus. Mehrere qualifizierte Verträge verschiedener Kundenkonten lösen jeweils eine eigene Prämie aus.
(3) Keine qualifizierte Vermittlung liegt vor, wenn der Kunde der Teilnehmer selbst ist oder mit ihm wirtschaftlich identisch ist (z. B. dasselbe Unternehmen, dieselbe Inhaberin), sowie in den Fällen des § 12. Frühere Kunden sind nicht allein wegen ihrer früheren Kundenbeziehung ausgeschlossen.
§ 6 Sperrfrist und Freigabe
(1) Vergütungen unterliegen einer Sperrfrist von 60 Tagen. Sie beginnt mit der ersten erfolgreichen Zahlung.
(2) Eine Prämie wird freigegeben, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist und zusätzlich die Zahlung für den zweiten Abrechnungsmonat bzw. der Jahresbeitrag vollständig eingegangen und weder erstattet noch zurückgebucht ist.
(3) Vor der Freigabe prüft SENSE insbesondere den qualifizierten Vertrag, den Zahlungseingang, Erstattungen und Rückbuchungen sowie Doppelvergütungen und Manipulationen.
(4) Eine nur ausgelöste oder in Bearbeitung befindliche Zahlung gilt nicht als eingegangen. Der Ablauf der Sperrfrist begründet keinen Anspruch auf eine Vergütung, deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder später entfallen.
§ 7 Bankverbindung und Auszahlungsdaten
(1) SENSE fordert Bankverbindung, Anschrift und steuerliche Angaben erst an, wenn eine Vergütung erstmals freigegeben ist. Der Teilnehmer erhält dazu eine E-Mail mit einem persönlichen, zeitlich befristeten Link. Liegen geprüfte Angaben bereits vor, entfällt die Anforderung.
(2) Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf ein Konto im SEPA-Raum, dessen Inhaber der Teilnehmer selbst ist, bei Unternehmen das Unternehmen des Teilnehmers. Konten Dritter sind ausgeschlossen. Der Teilnehmer bestätigt bei der Angabe der Bankverbindung ausdrücklich, dass er Inhaber bzw. alleiniger Inhaber des angegebenen Kontos ist. SENSE zahlt nur aus, wenn der angegebene Kontoinhaber mit dem Namen des Teilnehmers übereinstimmt; meldet die Bank bei der Empfängerüberprüfung eine Abweichung, unterbleibt die Auszahlung bis zur Klärung.
(3) Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich und teilt Änderungen unverzüglich über den von SENSE bereitgestellten Weg mit. Bankdaten nimmt SENSE nicht per E-Mail entgegen.
(4) Bis zum Eingang geprüfter Angaben bleibt eine freigegebene Vergütung bestehen und wird im nächsten Auszahlungslauf nach Eingang berücksichtigt. SENSE erinnert den Teilnehmer an fehlende Angaben und weist dabei auf die Frist nach Satz 3 hin. Gehen geprüfte Angaben nicht innerhalb von 12 Monaten nach Freigabe der Vergütung ein, erlischt der Anspruch auf diese Vergütung (Ausschlussfrist).
§ 8 Auszahlung
(1) SENSE weist freigegebene Vergütungen zweimal monatlich an, jeweils am 1. und 15. eines Kalendermonats. Fällt dieser Tag auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist, erfolgt die Anweisung am nächsten Bankarbeitstag.
(2) Berücksichtigt werden alle Vergütungen, die bis 23:59 Uhr am Kalendertag vor dem Auszahlungslauf freigegeben sind und für die geprüfte Angaben nach § 7 vorliegen.
(3) Maßgeblich ist der Tag der Zahlungsanweisung. Die Gutschrift auf dem Konto des Teilnehmers kann einen oder mehrere Bankarbeitstage später erfolgen.
(4) Es gilt keine Mindestauszahlungsgrenze.
(5) Andere Vergütungsformen, insbesondere Gutscheine oder Sachleistungen, sind ausgeschlossen.
§ 9 Belege und Steuern
(1) SENSE erstellt zum jeweiligen Auszahlungstermin für jede Auszahlung einen Beleg mit fortlaufender Nummer und zahlt auf Grundlage dieses Belegs aus. Unternehmer erhalten eine Gutschrift. Mit der Angabe seiner steuerlichen Daten stimmt der Unternehmer der Abrechnung im Gutschriftverfahren zu. Privatpersonen erhalten eine Auszahlungsbestätigung.
(2) Alle Vergütungen sind Nettobeträge. Ist der Teilnehmer regelbesteuerter Unternehmer, zahlt SENSE zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer und weist sie in der Gutschrift aus. Privatpersonen und Kleinunternehmer erhalten den Nettobetrag ohne Umsatzsteuer.
(3) Der Teilnehmer teilt seinen steuerlichen Status (Privatperson, Kleinunternehmer, regelbesteuerter Unternehmer) und dessen Änderungen unverzüglich mit. Für die Versteuerung seiner Vergütung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
§ 10 Rückforderung und Verrechnung
(1) Wird eine Zahlung, auf der eine Vergütung beruht, nach der Auszahlung erstattet oder zurückgebucht, oder war eine Vergütung aus anderen Gründen nicht geschuldet, kann SENSE den entsprechenden Betrag innerhalb von 13 Monaten nach der Auszahlung zurückfordern.
(2) SENSE verrechnet Rückforderungen vorrangig mit künftigen Vergütungen und weist die Verrechnung im Beleg aus. Ist keine Verrechnung möglich, insbesondere nach Ende der Teilnahme, zahlt der Teilnehmer den Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung in Textform zurück.
(3) Doppelt oder irrtümlich überwiesene Beträge zahlt der Teilnehmer unverzüglich zurück.
§ 11 Empfehlungswege und Pflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer empfiehlt S-sense persönlich und im eigenen Namen: im Gespräch, in einer persönlichen Nachricht, etwa per SMS, Messenger oder E-Mail, oder mit Beiträgen auf seinen eigenen Social-Media-Kanälen. Beiträge mit dem Empfehlungscode kennzeichnet er als Werbung, etwa mit „Werbung“ oder „Anzeige“.
(2) Bezahlte Werbung und öffentliche Werbemaßnahmen außerhalb der eigenen Kanäle sind nur nach vorheriger Freigabe durch SENSE in Textform zulässig. Dazu zählen insbesondere Anzeigen und beworbene Beiträge, Veröffentlichungen auf Websites Dritter sowie Einträge in Gutschein- oder Vergleichsportalen. Unzulässig sind in jedem Fall unverlangte Werbe-E-Mails, Anzeigen auf die Markennamen „SENSE“ oder „S-sense“, Profile oder Domains, die mit S-sense verwechselt werden können, irreführende Aussagen und Zusagen, die über § 4 Abs. 4 hinausgehen.
(3) Logo, Bildmaterial und sonstige Werbemittel von SENSE dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von SENSE, nur in der bereitgestellten Form und nur während der Teilnahme verwendet werden.
(4) Der Teilnehmer bewirbt S-sense wahrheitsgemäß und im Einklang mit geltendem Recht, insbesondere dem Wettbewerbs- und Datenschutzrecht. SENSE kann verlangen, dass Beiträge, die gegen diese Regeln verstoßen, geändert oder entfernt werden.
(5) Der Teilnehmer handelt im eigenen Namen. Er ist nicht berechtigt, Erklärungen für SENSE abzugeben oder Verträge für SENSE zu schließen.
§ 12 Missbrauch
(1) Ausgeschlossen sind Vergütungen für Selbstempfehlungen, für Bestellungen, die ohne ernsthafte Nutzungsabsicht oder unter falschen Angaben erfolgen, für Kundenkonten, die der Teilnehmer oder ein Dritter in seinem Auftrag eigens zur Erlangung einer Vergütung anlegt, sowie für technische Doppelerfassungen.
(2) Bei begründetem Verdacht kann SENSE die Freigabe bis zur Klärung zurückstellen und vom Teilnehmer Auskunft verlangen. Bei einem Verstoß entfällt die betroffene Vergütung; § 10 gilt entsprechend. SENSE kann die Teilnahme außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen sämtliche weiteren Ansprüche des Teilnehmers.
§ 13 Datenschutz
SENSE verarbeitet die Daten des Teilnehmers zur Durchführung der Teilnahme. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter sense-studio.de/datenschutz. Bankdaten werden nur für Auszahlungen verwendet und drei Monate nach Ende der Teilnahme und der letzten Auszahlung gelöscht. Belege und Gutschriften bewahrt SENSE nach den gesetzlichen Fristen auf. Daten vermittelter Kunden erhält der Teilnehmer nur, soweit sie im Partnerportal angezeigt werden.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden, soweit Anlage A keine andere Frist bestimmt.
(2) Der Teilnehmer soll seine Kündigung über das von SENSE bereitgestellte Kündigungsformular für Teilnehmer erklären, das im Partnerportal und auf der Website von SENSE verlinkt ist. Eine Kündigung in Textform auf anderem Weg, insbesondere per E-Mail an mail@sense-studio.de, ist ebenfalls wirksam. Für den Beginn der Kündigungsfrist ist der Zugang bei SENSE maßgeblich. SENSE bestätigt die Kündigung mit dem Beendigungsdatum in Textform und deaktiviert zu diesem Datum den Empfehlungscode und den Zugang zum Partnerportal.
(3) Jede Seite kann die Teilnahme aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für SENSE insbesondere vor bei Missbrauch nach § 12, bei falschen Angaben in der Anmeldung und bei einem schwerwiegenden oder trotz Abmahnung in Textform wiederholten Verstoß gegen § 11. Bei einer Kündigung wegen Missbrauchs gilt § 12 Abs. 2. Bei einer Kündigung aus einem anderen wichtigen Grund bleiben Vergütungen für qualifizierte Verträge, die vor dem Ende der Teilnahme geschlossen wurden, nach Abs. 6 erhalten.
(4) Entfällt eine Teilnahmevoraussetzung, insbesondere der Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland oder bei Unternehmen der Geschäftsbetrieb, teilt der Teilnehmer dies SENSE unverzüglich in Textform mit. SENSE kann die Teilnahme dann mit einer Frist von 14 Tagen kündigen; Abs. 6 gilt.
(5) Stirbt ein Teilnehmer, der als natürliche Person teilnimmt, endet die Teilnahme mit dem Todestag. Vergütungen für qualifizierte Verträge, die bis zum Todestag geschlossen wurden, stehen nach diesen Bedingungen den Erben zu und werden nach Nachweis der Erbfolge ausgezahlt.
(6) Vergütungen für qualifizierte Verträge, die vor dem Ende der Teilnahme geschlossen wurden, werden nach diesen Bedingungen weiter freigegeben und ausgezahlt, soweit Anlage A nichts anderes bestimmt und keine Kündigung nach § 12 Abs. 2 vorliegt.
§ 15 Änderungen
SENSE kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und teilt Änderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mit. Der Teilnehmer kann die Teilnahme bis zum Inkrafttreten ohne Frist kündigen. Bereits freigegebene Vergütungen bleiben unberührt.
§ 16 Haftung
SENSE haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet SENSE nur für die Verletzung wesentlicher Pflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Für eine bestimmte Verfügbarkeit des Partnerportals steht SENSE nicht ein.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingender Schutz des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Düsseldorf.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Anlage A – Empfehlungsprogramm
§ 1 Teilnahme
(1) Teilnehmen können volljährige natürliche Personen und Unternehmen, auch bestehende Kunden von SENSE. Voraussetzung ist ein Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland. SENSE kann die Teilnahme später auf weitere Staaten des SEPA-Raums erweitern.
(2) SENSE prüft jede Anmeldung und schaltet den Empfehlungsgeber frei oder lehnt ohne Angabe von Gründen ab. Die Prüfung kann automatisiert erfolgen; die Freischaltung erfolgt in der Regel wenige Stunden nach der Anmeldung.
§ 2 Empfehlungsprämie
(1) Für jede qualifizierte Vermittlung erhält der Empfehlungsgeber eine einmalige Empfehlungsprämie von 50 € netto (§ 9 Abs. 2 des Allgemeinen Teils).
(2) Eine wiederkehrende Provision oder sonstige laufende Vergütung wird nicht gezahlt. Wiederkehrende Abrechnungen erhält der Empfehlungsgeber nicht.
(3) Die Empfehlungsprämie wird ausschließlich per Banküberweisung ausgezahlt. Gutscheine, Studio-Leistungen oder andere Prämienformen sind ausgeschlossen.
§ 3 Vorteil für den vermittelten Kunden
Der vermittelte Kunde erhält mit dem Code 50 € netto Nachlass auf die Einrichtung nach § 5 Abs. 2b der Kunden-AGB. Der Nachlass ist unabhängig von der Empfehlungsprämie und mindert sie nicht.
§ 4 Onboarding
Nach der Freischaltung erhält der Empfehlungsgeber einen kurzen Onboarding-Leitfaden und ein Erklärvideo zu S-sense. Eine Teilnahme an Schulungen oder Tests ist im Empfehlungsprogramm nicht erforderlich.
